Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Robotgeld

Robotgeld

, n.

Ablösesumme für eine Robotleistung
  • so einer dem ambtman für bestimbte in dem gruntpuech robatgelt wolt geben, der sol geben für ein akertagwerch 32 ₰ ... aber die wal steet bei dem ambtman, ob er die robat oder das gelt wil nemen
    vor 1509 OÖsterr./ÖW. XIV 4
  • robott und robottgeld 
    1534 Bellmann,Slavoteutonica 265
  • wegen der ungleichheit der dienste und ihrer lage würden die untertanen mit einem gleichmäßigen robotgeld benachteiligt werden
    1597 Grüll,Bauer 51
  • der herrschafft [soll bei Robotpflicht] freystehen aindtweders die robat oder robatgeldt darfür zu erfordern
    1597 Grüll,Bauer 190
  • was man füer extra ordinari gefell ausser steur, dienst und robathgelt von den underthanen einzunemben hat
    1607 OÖsterr./ÖW. XV 157
  • ist ihnen [Bewohnern von Wilhelmstal] auf ihr ... bitten das robotgeld der obbemelten 30 schock mark nachgesehen worden
    1626 Wutke,SchlesBergb. II 178
  • wan ein stattambt in das andere jährlich schuldige steüern, dienst, robathgelder auch wegen anligender capitalien interesse abzurichten hat
    1635 OÖsterr./ÖW. XII 477
  • haben ihro ... exzellenz denen ... amtsuntertanen welche vor diesem auf erfordern der herrschaft W. zum recht sitzen und urteil sprechen erscheinen müssen, und weilen solche anjetzo nicht mehr dahin zu kommen schuldig, robotgeld anzuschlagen und einzufordern gnädig befohlen
    1662 Grüll,OÖRobot 137
  • roboltgelt würd an gehaltenen raittägen ... erlögt
    1666 BeitrOÖLk. 48 (1896) 150
  • ein lechen oder halbhoff aber, soll mit halber gebüehr gefasst sein, alß mit wägen und zaug zu verrichten, und ist diße robath underm robathgeld nicht verstanden
    1682 OÖsterr./ÖW. XII 713
  • obwohl die untertanen das robotgeld geben, müssen sie dennoch die kalk-, wein- ... fuhren ... führen
    1691 Grüll,OÖRobot 145
  • daß ein ieder [burger] selbsten das robbatgeld oder die so benamste michaeligaab alljährlichen ... erlegen [möge]
    1710 OÖsterr./ÖW. XIV 109
  • insonderheit aber ist die zu dieser administration jährlich abzureichen kommende urbarsteuer und das aussetzende robatgeld zur verfallzeit richtig zu erlegen, als im widrigen diese gefälle ohne ... weiterer wahrnung mit der militarischen execution eingetrieben werden
    1749 NÖsterr./ÖW. IX 96
  • wann ein grundherr anstatt der robbat daz robbatgeld anbegehrt, wie hoch selbes zu determiniren seie
    1752 Chorinsky,Mat. V 129
  • dieses [fuhrgelder] sollen die bauern ... robot-geld heissen, indeme wann ein bauer eine weite fuhr machet, deme allezeit soviel robotstäg auch in beorderung deren über land fahrende fuhren eine bessere gleichheit getroffen werden möchte
    1765 Archiv český 24 (1908) 369
  • R. ist berechtingt das grundbuch über die dahin dienenden realitäten selbst und allein zu besitzen, dinst- steuer- und robethgeld einzuheben
    1810 NÖsterr./ÖW. VIII 565
unter Ausschluss der Schreibform(en):