Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): robotsam

robotsam

, adj.

zur Robot (I) verpflichtet (von Personen), mit der Robot (I) belegt (von Grundstücken)
vgl. robotfrei
  • zu desto besserer conservation der unterthanen wird denen robothsamben pawern in der wochen ein tag ... zu bestellung ihrer würdtschafft robothfrey gelassen
    1674 JbNatÖk. 164 (1952) 363
  • wo keine gemessene scharwerck oder roboten seyn ... wird ein jeder robotsamer unterthan ... mehrers nicht schuldig seyn, als drey täge in der wochen ... zu roboten
    1680 Grünberg,Bauernbefr. II 7
  • [daß unter] robotsamer unterthan die so wohl mit zug-viehe als der hand-arbeit robotende unterthanen verstanden seyn sollen
    1717 Grünberg,Bauernbefr. II 15
  • die ... robotsamen bauern sind schuldig, wöchentlich 1 stoss holz zum hochf. stift anzufahren, auch müssen sie von 22 robotsamen hufen von jeder hufe 24 beete ackern
    1743 SchlesDorfU. 291
unter Ausschluss der Schreibform(en):