Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): robotsam
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Robotpflug
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Robotsalzstock
robotsam
, adj.
zur Robot (I) verpflichtet (von Personen), mit der Robot (I) belegt (von Grundstücken)
vgl.
robotfrei
- zu desto besserer conservation der unterthanen wird denen robothsamben pawern in der wochen ein tag ... zu bestellung ihrer würdtschafft robothfrey gelassen1674 JbNatÖk. 164 (1952) 363
- wo keine gemessene scharwerck oder roboten seyn ... wird ein jeder robotsamer unterthan ... mehrers nicht schuldig seyn, als drey täge in der wochen ... zu roboten1680 Grünberg,Bauernbefr. II 7
- [daß unter] robotsamer unterthan die so wohl mit zug-viehe als der hand-arbeit robotende unterthanen verstanden seyn sollen1717 Grünberg,Bauernbefr. II 15
- die ... robotsamen bauern sind schuldig, wöchentlich 1 stoss holz zum hochf. stift anzufahren, auch müssen sie von 22 robotsamen hufen von jeder hufe 24 beete ackern1743 SchlesDorfU. 291Faksimile - in Google Books
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Rock