Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Robotscheit

Robotscheit

, f.

"Holzscheit, das aus der im Rahmen der Robot von den Untertanen verrichteten Holzarbeit stammt" ÖW. XVI 356
  • so einer vor dem georgitag seine robbathscheiter und die pürth vierzechen tag vor pfüngsten nicht hacket, der solle alles doppelt ... hacken
    1652 OÖsterr./ÖW. XII 673
  • weilen man in die klosterkuchel ... und sonsten im kloster jährlich über 300 ... klafter feicht- und tennene scheiter ... benötigt ... und jährlich in des klosters gehülz ... machen lasset, wozu dann obige robotscheiter führen
    1718/43 Grüll,OÖRobot 289