Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Robotscheit
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, f.
"Holzscheit, das aus der im Rahmen der Robot von den Untertanen verrichteten Holzarbeit stammt" ÖW. XVI 356
- so einer vor dem georgitag seine robbathscheiter und die pürth vierzechen tag vor pfüngsten nicht hacket, der solle alles doppelt ... hacken1652 OÖsterr./ÖW. XII 673
- weilen man in die klosterkuchel ... und sonsten im kloster jährlich über 300 ... klafter feicht- und tennene scheiter ... benötigt ... und jährlich in des klosters gehülz ... machen lasset, wozu dann obige robotscheiter führen1718/43 Grüll,OÖRobot 289
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