Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Robottragen

Robottragen

, n.

Verpflichtung zur Ableistung von Robot (I) 
  • es soll auch kain urbarsman frembt schuester, schneider oder weber nicht aufhalten in seinen hauß zu arbait an wissen der obrigkait, sonder im die arbeiten lassen, die under dem gottshauß sein und mitleiden in diensten-, steuern-, robot-tragen 
    1532 OÖsterr./ÖW. XIII 11
unter Ausschluss der Schreibform(en):