Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rockengänger

Rockengänger

, m., Rockengängerin, f.

Besucher, Besucherin einer Spinnstube
  • weil das nachtlauffen deß jungen gesindlin in den rockenstuben zu großen leichtfertigkeiten vrsach giebett, sollen die rockengengerin von niemandeß verstattet werden, bei der peen 12 g. die rockengenger aber oder rockengengerin auf dem platz in das brethe gestellett
    1619 SchlesKirchSchulO. 230