Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rockenreise

Rockenreise

, f.

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Besuch einer Spinnstube
bdv.: Rockengang
  • dieweil auff dem land an vil orten, bey naͤchtlicher weil, in den heüsern rockenraiß oder gunckel angericht werden, daran das ... mans vnnd weibßpersonen ... zůsamen kommen, daselbs vil vnzucht, vnd leichtuertigkait treiben ... so woͤllen wir ... ernstlich geboten haben, das furan solch rockenraisen vnd gunckl nit mer zůgelassen ... werden
    BairLO. 1553 IV 12 § 7
  • sollen alle rockenraissen nachttänz, darbei nichts dann alle unzucht giebt, maniches frumen man sein kind zu unehrn gebracht ... verbotten sein
    um 1600 OÖsterr./ÖW. XV 77
  • es soll sich niemand unterstehen ... rokenraisen zu halten ... wer dessen überzeugt wirdt ... der ist dem landgericht in hoche straf gefahlen
    um 1690 OÖsterr./ÖW. XIV 399
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