Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rockenstube
Artikel davor:
(Rochtpfennig)
Rock
2Rock
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Rockenfahrt
Rockengang
Rockengänger
Rockenlicht
Rockenreise
Rockensitz
Rockenstube
, f.
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gemeinschaftlich genutzte Spinnstube eines Ortes; übtr. Zusammenkunft in der Rockenstube
bdv.:
Spinnstube (I)
- was schadens vnd schendlichen mißbrauchs der nechtlichen rockenstuben halben erfolgt, vnd nemlich, das ... töchter verfüret, hinder den vättern zu vnzimlichen ehen vberredet, auch etwo geschwecht vnnd gar zuschanden bracht worden ... darumb einem erbern rathe ... gebürt, solche rockenstuben etlicher massen abzuschaffen1572 ZDKulturg. 4 (1859) 65Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dieweil auch dergleichen leichtfertigkeit und unzucht sich mehrmals in den rockenstuben ... zutragen ... sollen dieselbige bei ernstlicher strafe genzlich abgeschafft sein1580 Sachsen/Sehling,EvKO. I 1 S. 442Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- nach dem auch bißhero bey den naͤchtlichen zusammenkuͤnfften (so man rockenfahrt oder rockenstuben nennet) da das junge gesind ... knecht vnd maͤgd zusammen lauffen ... vnzucht vnnd andere verbottene straͤfliche laster begangen werden, wollen wir dieselben ... bey fuͤnff guͤlden straff verbotten haben1599 OPfalzLO. 32Faksimile, Ausgabe VD16-Nr. ZV 16290 - in DRQEdit
- weil das nachtlauffen deß jungen gesindlin in den rockenstuben zu großen leichtfertigkeiten vrsach giebett, sollen die rockengengerin von niemandeß verstattet werden, bei der peen 12 g. die rockengenger aber oder rockengengerin auf dem platz in das brethe gestellett1619 SchlesKirchSchulO. 230