Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rockenstube

Rockenstube

, f.

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gemeinschaftlich genutzte Spinnstube eines Ortes; übtr. Zusammenkunft in der Rockenstube 
  • was schadens vnd schendlichen mißbrauchs der nechtlichen rockenstuben halben erfolgt, vnd nemlich, das ... töchter verfüret, hinder den vättern zu vnzimlichen ehen vberredet, auch etwo geschwecht vnnd gar zuschanden bracht worden ... darumb einem erbern rathe ... gebürt, solche rockenstuben etlicher massen abzuschaffen
    1572 ZDKulturg. 4 (1859) 65
  • dieweil auch dergleichen leichtfertigkeit und unzucht sich mehrmals in den rockenstuben ... zutragen ... sollen dieselbige bei ernstlicher strafe genzlich abgeschafft sein
    1580 Sachsen/Sehling,EvKO. I 1 S. 442
  • nach dem auch bißhero bey den naͤchtlichen zusammenkuͤnfften (so man rockenfahrt oder rockenstuben nennet) da das junge gesind ... knecht vnd maͤgd zusammen lauffen ... vnzucht vnnd andere verbottene straͤfliche laster begangen werden, wollen wir dieselben ... bey fuͤnff guͤlden straff verbotten haben
    1599 OPfalzLO. 32
  • weil das nachtlauffen deß jungen gesindlin in den rockenstuben zu großen leichtfertigkeiten vrsach giebett, sollen die rockengengerin von niemandeß verstattet werden, bei der peen 12 g. die rockengenger aber oder rockengengerin auf dem platz in das brethe gestellett
    1619 SchlesKirchSchulO. 230
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