Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rod'ding

Rod'ding

, n.

Bez. eines Niedergerichts
  • die vogtei Hainichen, samt den 3 dorfern Dorla, Dorla & Langula, gehört zu Treffurt. Mainz hat allein das erbgericht ..., welches das rotting genannt wird. die obergerichtsbarkeit aber, das vogtdingk sambt aller peinlichkeit stehet gemeiner anerbschaft [Hessen, Sachsen und Mainz] zu
    16. Jh. MarburgStArch.
unter Ausschluss der Schreibform(en):