Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rodfertigung

Rodfertigung

, f.

Abfertigung und Beförderung von Waren nach der 2Rod (IV) 
  • als die von T. alle gueter ... zu fuern und verttigen schuldig sind, zu solcher rodfertigung sollen sy zwelf rodwägen ... unabgengig halten
    1530 Tirol/VjschrSozWG. 8 (1910) 248 Anm. 3
  • zu sollicher rodfertigung sollen sy [rodfuerleut] 12 rodwägen mit irer nottürftigen zugehör, als roß, ochsen, wagen, gschürr... unabgängig halten und soll ain umbgeende rod ... genannt werden
    1572 Tirol/VjschrSozWG. 3 (1905) 615
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