Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rodfuhrwerk

Rodfuhrwerk

, n.

Fahrt, Transport von Waren nach der 2Rod (IV) 
bdv.: Rodfuhre
  • [es] ist zumalen ein jede bey offt erholtem rott-fuehrwerk interessierte communitet schuldig, die schäden, da einige auf der rott an den kauffmanns-guetern und wahren durch ihro der gemainden ... verschulden oder verwahrlosen gescheheten, abzutragen
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