Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rodkarte

Rodkarte

, f.

Verzeichnis von Transportgütern und Transporten
vgl. Rodtafel
  • [daß] in der nota- oder rott-carten, welche allwegen bey auffgebung der gueter und wahren auff die rott-statt, der tag und die stund, wann alldorten die gueter und wahren ankommen und wiederumben weiter fortgeführt werden, ordentlich verzaichnen und unterschrieben werden solle
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