Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rodtafel
Artikel davor:
Rodordnung
Rodort
1Rodpfennig
2Rodpfennig
1Rodrecht
2Rodrecht
Rodrichter
Rodstadt
Rodsteuer
Rodstraße
Rodtafel
, f.
Verzeichnis der zu einer 2Rod (VII) gehörigen Fuhrleute, in dem die Reihenfolge der Fuhrleute beim Warentransport festgelegt ist
vgl.
Rodkarte
- befind sich s dann ein rechtmesige ursach [dafür, daß ein Rodfuhrmann einen Warentransport nicht übernehmen kann], so soll der hußmeister der roddafflen nach ye dem nechsten furpütten, der sy dan one widerred annemmen [soll]1592 SchweizId. XII 525Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons