Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rodtafel

Rodtafel

, f.

Verzeichnis der zu einer 2Rod (VII) gehörigen Fuhrleute, in dem die Reihenfolge der Fuhrleute beim Warentransport festgelegt ist
vgl. Rodkarte
  • befind sich s dann ein rechtmesige ursach [dafür, daß ein Rodfuhrmann einen Warentransport nicht übernehmen kann], so soll der hußmeister der roddafflen nach ye dem nechsten furpütten, der sy dan one widerred annemmen [soll]
    1592 SchweizId. XII 525