Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Römermonat

Römermonat

, m.

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eigentlich die monatlichen Kosten für die Unterhaltung und Besoldung des Reichsheers, wobei der Name auf die Römerzüge (I) der deutschen Kaiser verweist, für die aber nie eine Reichssteuer bewilligt wurde; der Betrag gilt als Simplum für Reichssteuern (Reichsanschlag), sowie bei der Aufstellung von Truppenkontingenten (Kontingent) des Reichs (II) und der Kreise (III 2) 
Sachhinweis: HRG. IV 1113ff.
  • also jeden zahl-monat zehen römer-monat zu erstatten, auch gegen den letzten einstehenden monats novembris, den ersten erlag der zehen römer-monat würcklich und unfehlbarlich zu thun, welche freywillige reichs-hülff wir gleichfalls zu gnädigstem danck verstanden
    1641 v.Frauenholz,Heerw. III 1 S. 181
  • weiln j. kais. maj. ihm 25 000 gulden wegen der römer-monate auf e.ch.d. lande assigniret hätten, sie ihm dieselbe ... gegen des reichspfennigmeisters quittung auszahlen lassen wollten
    1652 ProtBrandenbGehR. IV 481
  • die ahn den 100. roͤmer-monathen noch schuldige fuͤnff und zweintzig ... roͤmer-monathen 
    1655 Buchhorn 337
  • daß man zu der crays-cassa ... zu verschaff- und beybringung der behoͤrigen nothduͤrftigkeiten zween roͤmer-monat mit beytrage
    1664 Moser,StaatsR. 30 S. 18
  • steuren, so ... durch die roͤmische kayserl. maj. im reich ausgeschrieben, und etwa zu widerstand gegen des reichs feinde, erhaltung der reichs-graͤntzen, behauptung friede und rechts entrichtet werden, und man gemeiniglich römer-zuͤge, oder roͤmer-monate nennet
    1665/1737 Seckendorff,Fürstenstaat (1737) 454
  • ist ... ein gantzer roͤmer-monath ... ad cassam ... einzuschicken, bewilliget ... worden
    1678 Moser,StaatsR. 39 S. 72
  • von gemeinen oneribus, als roͤmer-monathen, reichs-huͤlffen und andern gemeinen buͤrden
    1681 Moser,StaatsR. 34 S. 547
  • daß unserm zerstörten stadtwesen eine ergiebige hülffe (darzu wir ... die verwilligung einiger römermonaten das ... zulänglichste mittel zu seyn erachten) zu wege gebracht ... werden möchte
    1698 MittPfalz 14 (1889) 52
  • welcher gestalten uns ... zu bestreitung der großen unkösten des uns von der ottomannischen porten abgedrungenen kriegs fünffzig römer monath verwilliget ... worden
    1738 Eberstein2 III 409
  • roͤmer-monath ... ist eine reichs-anlage und collecte in Deutschland, nach welcher dasjenige, was jeder reichs-stand beduͤrffenden fall contribuiren muß, gerechnet wird, und betraͤget, was die gesammten kreise vor einen roͤmer-monath erlegen muͤssen, 2681 mann zu pferde und 12795 mann zu fuß, oder an gelde 83964 kayser-gulden
    1742 Zedler 32 Sp. 344
  • die kaiserlichen einkünfte ... bestehen ... 4) in den römermonaten, welche bei reichs- und türkenkriegen von dem gesamten reich bewilligt werden, wiewohl sie eigentlich dem kaiser nicht zustatten kommen, sondern zur notdurft des reiches verwendet werden
    1757 RechtVerfMariaTher. 453
  • richtete man selbige [reichskollekten] nach dem römerzug dergestalt ein, daß man die reichsmatrikel vom jahr 1521 zum grunde legte und ... für jeden reiter monatlich 12 und für jeden infanteristen 4 gulden rechnete, welches ein simplum oder einfacher römermonat genannt ward
    1757 RechtVerfMariaTher. 518
  • zum unterhalt der reichstruppen ist ... eine eigene operationskasse errichtet worden, zu welcher die reichsstände ebenfalls ihren beitrag an römermonaten geben
    1757 RechtVerfMariaTher. 522
  • bey kriegszeiten legt die landschafft die römer-monathe und türken-steuer ... an
    1769 Bayreuth/ArchOFrk. 23, 2 (1907) 69
  • die ordentlichen steuern der reichsstände sind die kammerzieler; bei außerordentlichen geschieht die bewilligung nach römermonaten 
    um 1795 StaatsRHeilRömR. 57
  • die kriegskasse des kreises wird durch römermonate gefüllt
    um 1795 StaatsRHeilRömR. 83
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