Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Römerzinszahl
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Römerzinszahl
, f.
Jahreszählung; "die Indiktion ... gibt die Zahl an, welche das Jahr in einem 15jährigen Zyklus einnimmt, die einzelnen Zyklen werden nicht gezählt" HRG. V 1647f.
bdv.:
Römersteuer (I),
Römersteuerjahr
- dise bull ist außgangen im III. jar seines bapsthums der V romerzinszal XII kal. des merzens1531 KaisheimChr. 24
- [Übs. e. lat. Urk.:] gegeben zu F. im iar von der menschwerdung des hern ain tausend zwayhundert aindlefftem, am dritten tag monats septembris u. der achtn der römerzinßzal16. Jh. MCarinth. IV 228
- in der dreizehenden römerzinßzahl, indiction genannt1630 BambBer. 39 (1877) 99
- indictione prima, secunda ... in der ersten, andern ... roͤmer zinß-zahl, deren sich die notarii in ihren instrumenten gebrauchen1710 Nehring,Lex. 217Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in der 16. roͤmer zinß-zahl, zu latein indictio genannt1723 Faber,Staatskanzlei 51 S. 41Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- roͤmer zins-zahl, indictio romana, ist eigentlich nichts anders, als eine zeit von 15 jahren, so von den roͤmern, als selbige die gantze welt beherrscheten und allen voͤlckern einen gewissen zins oder schatzung auferlegt hatten, unter kayser Constantin ..., ihren ursprung bekommen1742 Zedler 32 Sp. 345Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- solche einrichtungen zu treffen, wodurch diese notarien uͤberhaupt so entbehrlich werden, als es die wohl berechnete roͤmer-zinszahl in ihren instrumenten schon lange gewesen ist1796 Runde,Beitr. I 331Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- haben sämmtliche notarien ... der römerzinnszahl weiter nicht zu erwähnen und alles dasjenige wegzulassen, was auf die vormalige reichsverfassung eine beziehung hat1807 CSax. I 1372Faksimile - in Google Books
- ich habe ... ihr [notarien] amt auf wechselproteste und insinuationen beschränkt, und die form ihrer instrumente und sigille mit umgehung der ganz überflüssigen römerzinnszahl (indictio) nach dem heutigen zustand der souverainität normirt1815 Gönner,EntwGesB. II 138Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte