Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Roggenlehnung

Roggenlehnung

, f.

Abgabe von Roggen für ein Lehen
bdv.: Roggengeld
  • daß er [spitalmeister] die theilbaren weingardt ... wann ihme dieselbige heimfallen ... nit ... mit jaͤhrlicher schuldiger anlehnung zweyer scheffel rocken und zehen gulden gelds wiederum andern inwohnern im flecken verleihen wolte, sondern solche beschwerd der jaͤhrlichen rocken-lehnung, welche zuvor dem spithal obgelegen, davon ziehen thaͤten
    1590 Moser,RStHdb. I 472