Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rohrgeselle
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, m.
Mitglied der Rohrgesellenzunft, die am Vierwaldstättersee den an das Land angrenzenden, mit Schilfrohr bedeckten Teil des Sees nutzt und besitzt; in späterer Zeit sind die Rohrgesellen keine Berufsfischer mehr, sondern gehören dem Patrizierstand an
Sachhinweis: AbhSchweizR. 24 S. 18ff.
- [Propst und Kapitel des Stiftes Hof in Luzern leihen] den rohrgesellen zu Luzern und ihren ewigen nachkommen das rohr, so gelegen ist im see zu Luzern auf beiden seiten des landes1465 AbhSchweizR. 24 S. 19
- wenn einer der rohrgesellen abstirbt und lasset eheliche kinder hinder sich, so mag der älteste sohn diese gesellschaft ... erben1466 AbhSchweizR. 24 S. 148
- 1661 SchweizId. VII 726
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