Rohrmeister, Röhrenmeister, m.
Rohrmeister, Röhrenmeister, m.
zu Rohr oder Röhre
I
Handwerksmeister, der Brunnen- oder Abwasserleitungen herstellt und für ihre Instandhaltung zuständig ist
vgl.
Brunnenmeister
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[Übschr.:] von dem rörenmeister1464/70 Tucher,NürnbBaumeisterb. 46 Faksimile
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7 gr. dem rörmeister pro domo N.1501 ZSchles. 2 (1858) 307
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wann die röhr-meister ... erfahren solten, daß jemand aus muthwillen und vorsatz schaden an denen brunnen gethan, haben sie solches so fort anzuzeigen1709 CCMarch. V 1 Sp. 299 Faksimile
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grosser ... stadt-thore sind allhier [in Roßwein] fuͤnffe, deren iedes ... mit raths-bestalten leuten, als land-boten, roͤhrmeistern, waͤchtern ... besetzet ist1721 Knauth,Altenzella III 323 Faksimile
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brunnen-meister, roͤhr-meister, ... so werden in wohlbestellten staͤdten diejenigen genennet, deren amt ist, die brunnen und roͤhr-werck im guten stande zu erhalten1733 Zedler IV 1613 Faksimile
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zur wasserleitung gehoͤren ein bornmeister, ein roͤrenmeister und zur winterszeit ein waͤchter, damit das wasser vor eintritt in die roͤren nicht gefrire1757 Estor,RGel. I 878 Faksimile
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die polizey ist dafuͤr besorgt, daß in den staͤdten und auf dem platten lande eine hinreichende anzahl roͤhrbronnen vorhanden ... der magistrat ist berechtiget ... zur aufsicht bronnenmacher, bronnenherren, roͤhr- und bronnenmeister ... zu bestellen1785 Fischer,KamPolR. III 9 Faksimile
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architekten, ... hauszimmerleute, maurer-, roͤhr- und brunnenmeister muͤssen zu erlangung des gewerbscheins ein zeugniß der provinzialregierung beibringen, daß sie zum betriebe ihres gewerbes gesetzlich geeignet sind1811 PreußGS. 1811 S. 272
II
städtischer Bedienter bei der Feuerwehr
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die unterbediente des magistrats bestehen aus denen feuer-verordneten, dem ... stadtschmidt, spritzenmeister, röhrenmeister1798 IserlohnUB. 351 Faksimile
III
für Rohre (II) zuständiger Waffenmeister
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seine churfuͤrstl. durchl. zu Brandenburg ... dero ober-burggraffen ... befehlen, daß er solche officirer der churfuͤrstl. burg-freyheit neben dem churfuͤrstl. roͤhr-meister zugleich bestalten buͤchs-meistern auf die helffte des contingents von ihren besitzenden gruͤnden entheben solle1657 CCPrut. III 75 Faksimile