Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rollbruder
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, m.
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Mitglied einer Musikerbruderschaft, die nach ihrer (Zunft-)Rolle benannt ist; außer für Hamburg auch für Lüneburg belegt
vgl.
Rolle (I 2)
- alß dann ... an den festagen eine stärckere musica zu halten ... sollen die dazu tüchtigen rollbrüder ... gegen empfahung der ihnen deße wegen geordneten jährlichen besoldung zu erscheinen ... schuldig sein1642 BeitrHambMusikg. 17
- [an Festtagen hatten dem Kantor] folgende acht personen von den rollbrüdern [zu helfen]1642 Krüger,HambMusik. 75
- [Verzeichnis] eines ehrenfesten, hochweisen rats bestalte musikanten in Hamburg, benebens der thurmanns und sämptlichen rullenbrüdern1665 Krüger,HambMusik. 219 Anm. 765
- acta der stadttürmer. sogen. rollbrüder1669/70 Arnheim,BremMusik 393 Anm. 5
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