Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Romzug

Romzug

, m.


I wie Römerzug (I) 
  • hilfgelt des romzugs halb
    1514 WürtLTA.1 I 185
  • n. tausend zu roß, und n. tausend zu fuß, inhalt des anschlags, uns hievor zu Wormbs zu unserm romzug bewilliget
    1530 RAbsch. II 323
II wie Römermonat 
  • daß sie [crays staͤnde] einen rom-zug sechs monath bewilliget
    1549 Moser,KreisAbsch. I 15
  • haben die staͤnde ... zugesaget, daß diejenigen, so ihre gravamina uͤbergeben und moderation gebethen, ihnen den inquisitoribus ... alle unkosten und zehrung ... erlegen wollen ... doch daß solches nach dem rom-zuge angeschlagen werde
    1556 Lünig,CJMilit. 651
  • ein doppleten romzug vollnkoͤmlich ... acht monat lang zu bewilligen
    1557 RAbsch. III 143
  • ob ... ein einfachiger romzug oder aber sonst andere subsidia im h. reich anzulegen
    1571 MittStArchKöln 18 (1889) 23
  • nachdem der rom. kais. mt. ... wider gemeiner christenheit erbfeind den türckhen ... zweinzig vier monat einfachen romzugs ... bewilliget worden
    1601 WürtLTA.2 II 234
unter Ausschluss der Schreibform(en):