Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): rosenkreuzig

rosenkreuzig

, adj.

pejorativ: dem Rosenkreuzerorden angehörig?
  • daß der rosenkreutzige hexen-fuͤhrer [Joh. Seifert, ein Übersetzer von Spees "Cautio Criminalis"] ... wuͤrdig were, daß er nebenst den hexen dem hencker vbergeben wuͤrde
    1647 Rimphof,DrachKö. 500
unter Ausschluss der Schreibform(en):