Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Roßausleiherrecht

Roßausleiherrecht

, n.

Rechtsregeln für den Pferdeverleih
  • [Buchtitel:] Joan. Ferdinandi Behamb ... vermehrt und verbessertes roß-tauscher-recht ... ii. das ... neu angefügte und annectirte roß-außleiher-recht, dero pferd entweder zur freundschafft und allerdings umbsonst, oder aber gegen gedingten lohn mietweiß zu dienen pflegen [Frankfurt 1692]