Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Roßausleiherrecht
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(Rosenpfennig)
Rosenschild
Rösler
Roß
Roßarbeit
Roßausleiherrecht
, n.
Rechtsregeln für den Pferdeverleih
vgl.
Roßtauscherrecht
- [Buchtitel:] Joan. Ferdinandi Behamb ... vermehrt und verbessertes roß-tauscher-recht ... ii. das ... neu angefügte und annectirte roß-außleiher-recht, dero pferd entweder zur freundschafft und allerdings umbsonst, oder aber gegen gedingten lohn mietweiß zu dienen pflegen [Frankfurt 1692]
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