Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Roßbeschauer
Artikel davor:
Rosenschild
Rösler
Roß
Roßarbeit
Roßausleiherrecht
Roßauszug
Roßbann
roßbannare
Roßbanner
Roßbau
Roßbeschauer
, m.
Amtsperson, die Pferde auf Gesundheitszustand und Verhalten hin begutachtet, hier: als Voraussetzung für die Weidung auf Gemeindeweiden
bdv.:
Roßgeschauer,
Roßschauer
- so sollen auch hereingekaufte pferde von den roßbeschauern ... besichtiget, und so etwas daran verdächtig, solche in dem stall oder gar hinweg gesprochen werden1601/1788 WürtLändlRQ. II 525Faksimile (ca. 54 KB)
- wenn der hürt anfangt im früling außzutreiben soll ein jeder sein roß ... bringen und solches durch die roßbeschauer ... besichtigen lassen, ob solches ohne mangel sey und neben andern rossen uff die waid gehen möge1651 WürtLändlRQ. I 4Faksimile (ca. 52 KB)