Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Roßbeschauer

Roßbeschauer

, m.

Amtsperson, die Pferde auf Gesundheitszustand und Verhalten hin begutachtet, hier: als Voraussetzung für die Weidung auf Gemeindeweiden
  • so sollen auch hereingekaufte pferde von den roßbeschauern ... besichtiget, und so etwas daran verdächtig, solche in dem stall oder gar hinweg gesprochen werden
    1601/1788 WürtLändlRQ. II 525
  • wenn der hürt anfangt im früling außzutreiben soll ein jeder sein roß ... bringen und solches durch die roßbeschauer ... besichtigen lassen, ob solches ohne mangel sey und neben andern rossen uff die waid gehen möge
    1651 WürtLändlRQ. I 4