Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Roßdienstgeld

Roßdienstgeld

, n.

Ablösung des Roßdienstes durch Geldzahlung
  • der hauptmann der altmark hat berichtet, daß der generalwachtmeister Q. begehrt hat, ihm die in der Altmark überschießenden 440 th. an den roßdienstgeldern auszuzahlen
    1665 ProtBrandenbGehR. VII 1 S. 358
  • [Buchtitel:] J.D.Luedecke, de adaeratione servitiorum equestrium. von dem rossdienstgelde oder anschlag der ritter pferde (Altd[orf] 1708)
  • daß nach der ritter-rolle der graffschaft Hohenstein die jaͤhrliche roß-dienstgelder von 28 1/4 pferden gefordert ... worden
    1719 HalberstProvR. 136
  • geben wir ... die ... versicherung, daß keinem unserer vasallen, fuͤr die ritter-pferde, jemals einige geld-schatzung auferleget werden, mithin niemals einige erlegnisse unter dem namen von roßdienst-geldern ... geforderet ... werden sollen
    1756 Faber,Staatskanzlei 109 S. 338
  • in ansehung der steuern und contribution der schoß- und roß-dienst-gelder, oder des an der letztern stelle eingefuͤhrten lehns-canonis
    1769 NCCPruss. IV 6198
  • da statt des roßdienstes Peter I. ... dafuͤr roßdienstgelder ... festsetzte
    1802 SammlLivlLR. I 456