Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Roßdienstgeld
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Roßdienst
Roßdienstgeld
, n.
Ablösung des Roßdienstes durch Geldzahlung
- der hauptmann der altmark hat berichtet, daß der generalwachtmeister Q. begehrt hat, ihm die in der Altmark überschießenden 440 th. an den roßdienstgeldern auszuzahlen1665 ProtBrandenbGehR. VII 1 S. 358
- [Buchtitel:] J.D.Luedecke, de adaeratione servitiorum equestrium. von dem rossdienstgelde oder anschlag der ritter pferde (Altd[orf] 1708)
- daß nach der ritter-rolle der graffschaft Hohenstein die jaͤhrliche roß-dienstgelder von 28 1/4 pferden gefordert ... worden1719 HalberstProvR. 136Faksimile - in Google Books
- geben wir ... die ... versicherung, daß keinem unserer vasallen, fuͤr die ritter-pferde, jemals einige geld-schatzung auferleget werden, mithin niemals einige erlegnisse unter dem namen von roßdienst-geldern ... geforderet ... werden sollen1756 Faber,Staatskanzlei 109 S. 338
- in ansehung der steuern und contribution der schoß- und roß-dienst-gelder, oder des an der letztern stelle eingefuͤhrten lehns-canonis1769 NCCPruss. IV 6198Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- da statt des roßdienstes Peter I. ... dafuͤr roßdienstgelder ... festsetzte1802 SammlLivlLR. I 456Faksimile (ca. 131 KB)