Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Roßdienstgelegenheit
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Roßbann
roßbannare
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Roßdieb
Roßdienst
Roßdienstgeld
Roßdienstgelegenheit
, f.
Ableistung eines Roßdienstes
- keine mondirung oder roßdienst-gelegenheit zur zahlung einiger schulden angeschlagen werden muß, weiln solches der crone eigenthumb ist, wozu der roßdienst-halter kein groͤßeres recht hat, als daß er davon die revenuͤen gegen erstattung der dafuͤr gebuͤhrenden mondirung genießet1695 SammlLivlLR. II 1381Faksimile - in Google Books