Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Roßdienstlängde

Roßdienstlängde

, f.

Register der Güter, die Roßdienst leisten müssen
  • in der roß-dienst-längde muͤssen die hoff-lage und vieh-hoͤffe, samt denen grentz- und scheidungen, nach ihren nahmen allein ... specificirt werden
    1686 SammlLivlLR. II 979