Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Roßdienstparzelle

Roßdienstparzelle

, f.

Grundstück, von dem Roßdienst geleistet werden muß
  • wenn auch ein ... hoff keine roß-dienst-prezel oder rente haͤtte, so soll die unterweisung zum fundament ... haben, welche in selbigem kirchspiele, worinn bemeldter hoff gelegen, gebraͤuchlich
    1686 SammlLivlLR. II 979
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