Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Roßdienstpferd

Roßdienstpferd

, n.

Pferd, das für den Roßdienst bereitgestellt wird; auch Berechnungsgrundlage für anteilig zu leistenden Roßdienst 
  • auf solche weise sie [e.ch.d.] des halben roßdienstpferdes zu genießen haben würden
    1655 ProtBrandenbGehR. V 70
  • fuͤr ein jegliches roß-dienst-pferd, welches die arrendatoren ... schuldig seyn zu halten ... 60 rthlr. spec. jaͤhrlich
    1687 SammlLivlLR. II 1048