Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Roßdienstpferd
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Roßdienstpferd
, n.
Pferd, das für den Roßdienst bereitgestellt wird; auch Berechnungsgrundlage für anteilig zu leistenden Roßdienst
- auf solche weise sie [e.ch.d.] des halben roßdienstpferdes zu genießen haben würden1655 ProtBrandenbGehR. V 70
- fuͤr ein jegliches roß-dienst-pferd, welches die arrendatoren ... schuldig seyn zu halten ... 60 rthlr. spec. jaͤhrlich1687 SammlLivlLR. II 1048Faksimile - in Google Books
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