Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Roßdienstreiter

Roßdienstreiter

, m.

zum Roßdienst eingesetzter Reiter
  • daß ein jeder bey zeiten seinen roß-dienst-reuter an der hand schaffe ... daß er bey kuͤnfftiger general-munsterung ... gebuͤhrend gestellet ... werden koͤnne
    1693 SammlLivlLR. II 1161
  • [Übschr.:] wegen stellung des roßdienst-reuters 
    1697 SammlLivlLR. II 1477