Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Roßeinkäufer
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Roßdienstgeld
Roßdienstgelegenheit
Roßdienstgerechtigkeit
Roßdiensthalter
Roßdienstlängde
Roßdienstordnung
Roßdienstparzelle
Roßdienstpferd
Roßdienstreiter
Roßeinkäufer
, m.
Pferdehändler, hier: Person, die verbotenerweise Pferde kauft und außer Landes bringt
bdv.:
Pferdeeinkäufer,
Roßhändler
- [sollen] die roß- und pferde-einkauffer nebst denen pferden angehalten, in hafft genommen, wohl verwahret ... werden1688 CCMagdeb. III 398
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