Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Roßeinkäufer

Roßeinkäufer

, m.

Pferdehändler, hier: Person, die verbotenerweise Pferde kauft und außer Landes bringt
  • [sollen] die roß- und pferde-einkauffer nebst denen pferden angehalten, in hafft genommen, wohl verwahret ... werden
    1688 CCMagdeb. III 398