Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Roßgeschauer

Roßgeschauer

, m.

wie Roßbeschauer 
  • so die geschworne roßgeschauer am frühling ... umhergangen, die roß alt und jung besichtigen, alßdann ist verordnet worden, daß man ihnen um solche mühe soll geben von einem jeden drey pfenning
    1579 WürtLändlRQ. I 47