Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Roßgewerber
Artikel davor:
Roßdienstreiter
Roßeinkäufer
Roßeisen
Rossen
Rossenier
Roßfürung
Roßgartengeld
Roßgeld
Roßgeschaubrief
Roßgeschauer
Roßgewerber
, m.
wie Roßhändler
- das, wo dermassen liederliche, unnütze und verdorbne roß und vych gwerber vorhanden, die ... kein vermoͤgen habend, ire verkoͤuffer zebezalen ... dieselben ... abgestrafft werden soͤllindt1613 BernStR. VII 1 S. 303Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"