Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Roßhabe
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Roßeisen
Rossen
Rossenier
Roßfürung
Roßgartengeld
Roßgeld
Roßgeschaubrief
Roßgeschauer
Roßgewerber
Roßgroschen
Roßhabe
, f.
Gesamtheit der sich in js. Eigentum befindlichen Pferde
- sovil aber die roß und rinderig vieh belangt, ordnen und wellen wir ... daß die von B. inen mit ihrer roß- und viehhaab kainen übertrang thon sollen bey straff 3 pfd. hlr.um 1660 WürtLändlRQ. III 429 Anm.