Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Roßkauf

Roßkauf

, m.

Handel mit Pferden
  • das den außlendern der roßkauff allain an den gewondlichen wochen vnd jarmaͤrckten soll zůgelassen werden
    1553 BairLO. 1553 III, 7, 2
  • [Übschr.:] den roß- und viechkauf belangend
    1698 HohenzollLO. 723
unter Ausschluss der Schreibform(en):