Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Roßkauf
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Roßgeschaubrief
Roßgeschauer
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Roßgroschen
Roßhabe
Roßhafer
Roßhändler
Roßherr
Roßhufe
Roßkamm
Roßkauf
, m.
Handel mit Pferden
- das den außlendern der roßkauff allain an den gewondlichen wochen vnd jarmaͤrckten soll zůgelassen werden1553 BairLO. 1553 III, 7, 2Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- [Übschr.:] den roß- und viechkauf belangend1698 HohenzollLO. 723