Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Roßlege
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Roßkäufer
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Roßläde
Roßlast
Roßlauf
Roßlege
, f.
wie Roßlast
- [solichen zol] von einem soum, das ein roß tragen mag, genambt ein roß lege ... vier haller1492 InterlakenR. 264Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"