Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Roßmarkt

Roßmarkt

, m.

Marktveranstaltung für den Handel mit Pferden, auch der Ort, wo dieser Handel stattfindet
  • geschach ... vssrunt des graben an dem rossemargte 
    1293 Zürich/CorpAltdtOrUrk. III 11
  • soll inen darbei ... vergonnet sein ... [am 2. Tag des Jahrmarkts] ainen roßmarckt zu halttenn
    1595 ObermoschelUrk. 83
  • [Übschr.:] von dem viech-, ross-, oxn-, stier-, küe-, schoff- und schweinmärkten 
    1623 OÖsterr./ÖW. XIV 83
  • werden auch zwen aus der gem[ein auf]geordenet, die da montags auf dem rosmarckt ... achtung geben, was vor [pfe]rdt verkaufft und verdauscht werden
    1628/29 PfälzW. II 782
  • massen wir dann ... zu der roß-kaͤuffer bessern bequemlichkeit hiemit beyde roß-maͤrkte zu Jtzehoe ... anticipiren
    1655 CCHolsat. III 612
  • daß auff solchen wochentlichen erch- und sambstags-roßmaͤrckten, neben den rossen offtmahls zimliche anzahl kuͤhe, schwein und andere dergleichen vieh ... verkaufft werde
    1659 CAustr. I 134
  • denen roßhändlern ist zum roßmarckt ein insul in der elbe außer dem thore ... angewiesen
    1687 ActaBoruss.Handelspol. I 832
  • daß keiner ... kein junges stuetenpferd weder bei den gewohnlichen roßmärkten oder auch sonsten verkaufen ... solle ohne vorwissen der obrigkeit
    1698 HohenzollLO. 724
  • zwey roß- und vieh-maͤrkte, so der stadt Cassel ... verstattet worden
    1708 HessSamml. III 593
unter Ausschluss der Schreibform(en):