Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Roßmetze

Roßmetze

, f.

(Natural-) Entgelt für den Transport von Getreide mit obrigkeitlich dazu bestimmten Pferden
  • wollen wir von ihnen wegen der mühlen, item von denen bieren, welche etwann zu unserer hof-staat, oder haustrunk zu kayserlichen commiss, oder proviant gebräuen werden, diesen werth der mühl und roß-metzen ... sonsten nichts fordern
    1662 ZKulturgÖSchles. 1 (1905/06) 127