Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Roßmetze
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, f.
(Natural-) Entgelt für den Transport von Getreide mit obrigkeitlich dazu bestimmten Pferden
- wollen wir von ihnen wegen der mühlen, item von denen bieren, welche etwann zu unserer hof-staat, oder haustrunk zu kayserlichen commiss, oder proviant gebräuen werden, diesen werth der mühl und roß-metzen ... sonsten nichts fordern1662 ZKulturgÖSchles. 1 (1905/06) 127
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