Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Roßsteuer

Roßsteuer

, f.

für ein Pferd zu leistende Abgabe
  • rosssteuer und andere raitungen soll man abfordern, nur dass man ein gleichheit damit halte
    1596 MHungJurHist. V 2 S. 71
unter Ausschluss der Schreibform(en):