Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): roßtäuschlen

roßtäuschlen

, v.

betrügen
  • sollen [kirchendiener] in ihren haußhaltungen nicht filzig seyn ... nicht mit wucherlichen contracten umgehen, nicht roß-taͤuschlen 
    1687 Reyscher,Ges. VIII 397