Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Roßtäuschlerei
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Roßtausch
Roßtauschen
Roßtäuscher
Roßtauscherrecht
roßtäuschlen
Roßtäuschler
Roßtäuschlerei
, f.
wie Roßtausch
- H.T. soll laisten nach laistes bruch unnd sich fürhin vor spilen vergonnen unnd sines handwerchs gebruchen, er soll ouch sich der r[oßtüschleri] maßigen1562 SchweizId. XIII 1951Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons