Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Roßunterkäufer

Roßunterkäufer

, m.

Makler im Pferdehandel
  • [Übschr.:] satzung der statt roß underkoufer 
    1436 KonstanzRbfRotB. 120
  • G.v.N., roszunderkeufer 
    1475 Bücher,FrankfBerufe 100
  • die geschworenen roßunterkäufer in ... der messe sollen von dem unterkaufgeld oder englisch, bei welchen käufern sie sind, ... auch die käufe helfen befördern, ein drittel solches unterkaufs, ... zu ihrem nutzen haben
    1614 VeröfflFrankf. VII 2 S. 551
unter Ausschluss der Schreibform(en):