Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Roßviehschuld
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Roßvieh
Roßviehschuld
, f.
geschuldete Kaufsumme für ein Pferd
- umb rossvechschulden aber mag man wider ross für schlagen, sie sind glych jung old alt1648 LuzernRQ. I 364Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "E-Periodica. Schweizer Zeitschriften Online"
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