Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Roßvolk
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Roßteilung
Roßunterhandlung
Roßunterkäufel
Roßunterkäufer
Roßverleiher
Roßvieh
Roßviehschuld
Roßvolk
, n.
Reiterei
- wie sich die stette ... in dem zůge vermaynen zu halten und mit wie fil roßvolks und fußvolks sy vermaynen ze dyenen1431 AugsbChr. II 94Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die von Bern ein merklich rosvolk hattent1468 v.Frauenholz,Heerw. II 1 S. 65
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