Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Roßwette

Roßwette

, f.

Pferdeschwemme, Badestelle für Pferde
  • welcher ein oder mehr schwein in der roßwettin schwemmet, der soll 1 fl. straf verfallen sein
    um 1600 WürtLändlRQ. I 144
unter Ausschluss der Schreibform(en):