rot, adj.
rot, adj.
die Farbe
in der Gerichtsbarkeit
zur Kennzeichnung von Örtlichkeiten (Turm, Graben, Baum, vor der roten Tafel), an denen Gericht gehalten wird; (Gericht) vor der roten Tür Bez. eines Gerichts, das vor dem rot angestrichenen Portal eines bedeutenden Gotteshauses tagt; auf dem Magdeburger Neumarkt ist dies das Gericht des erzbischöflichen Vogts für die dem Erzstift gehörenden Stadtteile
roter Stab, Dorn rotgefärbter Richterstab, auch Schwert in roter Scheide als Symbol der Blutgerichtsbarkeit; rote Rute hier meton.: der einen roten Amtsstab führende Gerichtsbeamte
die ausgesteckte rote Fahne, das rote Tuch uä. zeigen an, daß ein (Hals-)Gericht tagt bzw. daß ein Todesurteil ausgesprochen wurde; auch im Zsh. mit einer Hinrichtung bzw. der Erinnerung daran
als Farbe der Dienstkleidung des Scharfrichters
als Farbe der Kleidung des Verurteilten auf dem Weg zur Hinrichtung
als Farbe eines Hinrichtungsgeräts
als farbliches Merkmal eines Haftlokals
als hervorhebendes und insb. stigmatisierendes Kennzeichen
für eine rothaarige oder -bärtige Person; auch als Beiname; da diese Merkmale nicht der Norm entsprechen, kann die negative Konnotation: nicht vertrauenswürdig, falsch, listig, betrügerisch entstehen, deshalb häufig in Vbdg. mit Schimpfnamen
für Prostituierte, die sich auffällig kleiden müssen; rotes Kloster Bordell
bei Schandstrafen und entehrenden Handlungen
als Signalfarbe, hier im Wirtschaftsbereich
rotes Zeichen zur Kennzeichnung minderwertiger Ware bei der amtlichen Qualitätskontrolle
rotes Zeichen als Kennzeichen für die entrichtete Akzise; roter Zoll nach dem roten Zollzeichen benannter Zoll
in Heraldik und Kriegswesen
als Farbe des Reichsbanners und, in Vbdg. mit weiteren Farben, von Rennfahnen (I) u. anderen Erkennungszeichen
rote Lehnsfahne als Investitursymbol bei der Verleihung von weltlichen Fürstentümern
roter Schild als Teil der Kriegsrüstung eines Mannes, auch Teil der Ausrüstung beim Kampfgericht (II)
rote Binde als Zeichen der Militärpflicht
rote Farbe im Wappen von Personen oder Verbänden als Farbe des Feldes oder von (Teilen) der Figur; als leerer (lediger) roter Schild im Wappen des Kurfürsten von der Pfalz ab dem Ende des 14. Jh.: Symbol der Kurwürde, die mit dem Amt des Erztruchsessen verbunden ist und ihrem Inhaber das Richteramt über den König verleiht (Beleg 1544)
als liturgische Farbe in Anlehnung an die Verwendung roter Paramente zu bestimmten Zeiten im Kirchenjahr
rote Kirche katholische Kirche
roter Sonntag
der zweite Sonntag nach Ostern iU. zum weißen Sonntag, dem ersten Sonntag nach Ostern
"der vierte Fastensonntag, Lätare" Lasch-Borchling II 2262
roter Montag Montag nach Michaelis (29. September), in Göttingen auch als Gerichtstag erwähnt
als Farbe von Metallegierungen, insb. bei Münzen
als Farbe von Uniformen, Amtskleidung oder Erkennungszeichen an Kleidung, häufig in Anlehnung an die (heraldischen ua.) Farben des Dienstherrn
von städtischen Bediensteten in den Farben des Stadtwappens
rote Häupter "(wohl): Bedienstete des Ordens und der livländ. Bischöfe" Lasch-Borchl. II 2260f.; andere Deutung (nach Gutzeit,Livl. I 497): Haupt (III 2 a)
zur Kennzeichnung der (Amts-)Zugehörigkeit von Personen
zur Hervorhebung und Unterscheidung von andersfarbigen Gegenständen und Sachen
rotes Buch Bez. für Rechtsbücher aller Art nach ihrem roten Ledereinband; das Ulmer Rote Buch aufgrund der roten Initialen im Text
im offiziellen Gebrauch von Kanzleien: rote Schnur zum Zusammenheften einzelner Blätter eines Dokuments
rote Erde Bez. für Westfalen