rot, adj.

die Farbe
zum Ausdruck von Herrschaft, hohem Rang und Ansehen
    rote Kleidung als Kennzeichen vornehmen Standes
    rotgefärbtes Wachs als Siegelstoff; sein Gebrauch wird meist als kaiserliches oder königliches Privileg an Städte oder Institutionen, seltener an Einzelpersonen vergeben
in der Gerichtsbarkeit
    zur Kennzeichnung von Örtlichkeiten (Turm, Graben, Baum, vor der roten Tafel), an denen Gericht gehalten wird; (Gericht) vor der roten Tür Bez. eines Gerichts, das vor dem rot angestrichenen Portal eines bedeutenden Gotteshauses tagt; auf dem Magdeburger Neumarkt ist dies das Gericht des erzbischöflichen Vogts für die dem Erzstift gehörenden Stadtteile
    roter Stab, Dorn rotgefärbter Richterstab, auch Schwert in roter Scheide als Symbol der Blutgerichtsbarkeit; rote Rute hier meton.: der einen roten Amtsstab führende Gerichtsbeamte
    die ausgesteckte rote Fahne, das rote Tuch uä. zeigen an, daß ein (Hals-)Gericht tagt bzw. daß ein Todesurteil ausgesprochen wurde; auch im Zsh. mit einer Hinrichtung bzw. der Erinnerung daran
    als Farbe der Dienstkleidung des Scharfrichters
    als Farbe der Kleidung des Verurteilten auf dem Weg zur Hinrichtung
    als Farbe eines Hinrichtungsgeräts
    als farbliches Merkmal eines Haftlokals
als hervorhebendes und insb. stigmatisierendes Kennzeichen
    für eine rothaarige oder -bärtige Person; auch als Beiname; da diese Merkmale nicht der Norm entsprechen, kann die negative Konnotation: nicht vertrauenswürdig, falsch, listig, betrügerisch entstehen, deshalb häufig in Vbdg. mit Schimpfnamen
    für Prostituierte, die sich auffällig kleiden müssen; rotes Kloster Bordell
    bei Schandstrafen und entehrenden Handlungen
als Signalfarbe, hier im Wirtschaftsbereich
    rotes Zeichen zur Kennzeichnung minderwertiger Ware bei der amtlichen Qualitätskontrolle
    rotes Zeichen als Kennzeichen für die entrichtete Akzise; roter Zoll nach dem roten Zollzeichen benannter Zoll
    als Farbe der Fahne, die das Ende der Verkaufsveranstaltung auf dem Markt (I) signalisiert
als Sinnbild des Feuers
    roter Hahn symb. für Brand, Feuersbrunst
    die rote Fahne wird, wenn tagsüber Feuer ausbricht, auf einem Turm in Richtung des Brandherdes ausgesteckt
in Heraldik und Kriegswesen
    als Farbe des Reichsbanners und, in Vbdg. mit weiteren Farben, von Rennfahnen (I) u. anderen Erkennungszeichen
    rote Lehnsfahne als Investitursymbol bei der Verleihung von weltlichen Fürstentümern
    roter Schild als Teil der Kriegsrüstung eines Mannes, auch Teil der Ausrüstung beim Kampfgericht (II)
    rote Binde als Zeichen der Militärpflicht
    rote Farbe im Wappen von Personen oder Verbänden als Farbe des Feldes oder von (Teilen) der Figur; als leerer (lediger) roter Schild im Wappen des Kurfürsten von der Pfalz ab dem Ende des 14. Jh.: Symbol der Kurwürde, die mit dem Amt des Erztruchsessen verbunden ist und ihrem Inhaber das Richteramt über den König verleiht (Beleg 1544)
als liturgische Farbe in Anlehnung an die Verwendung roter Paramente zu bestimmten Zeiten im Kirchenjahr
    rote Kirche katholische Kirche
    roter Sonntag
      der zweite Sonntag nach Ostern iU. zum weißen Sonntag, dem ersten Sonntag nach Ostern
      "der vierte Fastensonntag, Lätare" Lasch-Borchling II 2262
    roter Montag Montag nach Michaelis (29. September), in Göttingen auch als Gerichtstag erwähnt
als Farbe von Metallegierungen, insb. bei Münzen
als Farbe von Uniformen, Amtskleidung oder Erkennungszeichen an Kleidung, häufig in Anlehnung an die (heraldischen ua.) Farben des Dienstherrn
    von städtischen Bediensteten in den Farben des Stadtwappens
    rote Häupter "(wohl): Bedienstete des Ordens und der livländ. Bischöfe" Lasch-Borchl. II 2260f.; andere Deutung (nach Gutzeit,Livl. I 497): Haupt (III 2 a)
    zur Kennzeichnung der (Amts-)Zugehörigkeit von Personen
zur Hervorhebung und Unterscheidung von andersfarbigen Gegenständen und Sachen
    rotes Buch Bez. für Rechtsbücher aller Art nach ihrem roten Ledereinband; das Ulmer Rote Buch aufgrund der roten Initialen im Text
    im offiziellen Gebrauch von Kanzleien: rote Schnur zum Zusammenheften einzelner Blätter eines Dokuments
    rote Erde Bez. für Westfalen