Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): rotbedeckt

rotbedeckt

, adj.

rotbedeckter Widderdienst Abgabe von Widdern, die mit einem roten Tuch bedeckt sind, zur Erinnerung an die Hinrichtung des Vorbesitzers des Gutes, von dem geleistet werden muß; vgl. Beleg 1570 bei rot (II 3) 
  • sol ... jedes jars, wann sollicher wyderdienst verrichtet wirdet, dem besizer des guets so inn diennt ... [der Eintrag aus dem Urbarbuch] offentlich verlesen, vnd das gemaͤl [Bild der mit einem roten Tuch bedeckten Widder] gezaigt worden, damit diese und khunftige besizer ... zu ewigen zeiten ain wahres vnd gewieß wissen haben, woheer sich sollicher rotbedeckhter wyderdienst genommen ... habe
    1570 Hübner,ErzstSalzb. II 351 Anm.