Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rotgießer

Rotgießer

, m.

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zunftgebundener Handwerker, der Metallgegenstände im Rotgußverfahren herstellt
Sachhinweis: LexMA. I 743f s.v. Apengeter
  • rotgeter oder apengeter
    1585 ZLübG. 30 (1940) 302
  • patent, daß die frembden kupfferschmiede und rothgiesser sich des hausierens mit ihren waaren enthalten sollen
    1654 CCMarch. V 2 Sp. 175
  • was endlich die arbeit der rothgießer betrifft, so besteht solche ... in verfertigung großer kirchen glocken, tischglocken ... große und kleine kanonen, ... altar leuchter ... grapen töpfe ... und dergleichen
    1769 Fatthauer,BremMetallgew. 159
  • die rothschmiede, rothgiesser oder, wie sie an anderen orten heissen, gelbgiesser, welche allerley gegossene messingware verfertigen
    1790/91 Gatterer,TechnolMag. I 581
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