Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rottenwacht
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Rottmann
Rottmannsgelage
1Rottmeister
2(Rottmeister)
Rottmeisteramt
Rottmeistergeld
Rottmeistergulden
Rottschaft
Rottung
Rottesverwandte
Rottenwacht
, f.
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Einrichtung zur Kontrolle und Bewachung einer Stadt durch eine 1Rotte (I)
- die rottenwacht in den gassen zu bestellen1442 Frankfurt a.M./Diefenb.-Wülcker 824Faksimile (ca. 189 KB)
- anfenglich sehen sie [Zünfte] vor gut an, damit dem burgeren desto mehr anlass geben werde, selbst personlich zu wachen, dass man die rottenwacht ... setze. wer alsdan leibs unvermogenheit oder ausreysens halber mueste ein andern als sich lassen wachen, dass der ein geschickte person, damit sein rottmeister und rottgesellen zufriden, dahinstelle1600 DürenWQ. 210Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln