Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Rottmeister
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Rottmannsgelage
1Rottmeister
, m.
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auch mit mnd. Tondehnung Rot(e)meister
I
Anführer einer 1Rotte (I)
- wen si beczalet sein, so sullen alle hoͤuptleuthe unde rothmeister ... gelouben, das si di ... [an sie vorher verpfändeten] stethe unde slosser obirantwerten sullen1456 DOrdStaatsvertr. II 192
- ratemeyster secretarius magister secte capitaneus secte episectaneusum 1460 StralsVok. 341b
- L.C. ist ir [Soldaten] rodmeister, dem han ich gůt sorg zů haben trúwlich befolhen1499 Calvenfeier II 152
- beveelen u daeromme mit ernst dat gy alle die rotmeysteren ind anderen (die) nyet gerot en sijn, by eyn anderen bescheyt1528? G. van Hasselt, Geldersche oudheden I (Arnhem 1806) 415
- es sollte sich auch ein jeder [reisige und fußknecht], wie er von dem quartiermeister, fourier oder rottmeister losiert wuͤrde, desselben orts begnuͤgen lassen ... bey leibstraff1563 Moser,KreisAbsch. I 276Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in den anzuͤgen sollen der oberste und rittmeister schuldig seyn, die reuter ... in rotten einzutheilen und bey jeder rotte ein rottmeister ... zuzuordnen1570 Lünig,CJMilit. 59Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die kriegsleut nennen einen rottmeister, der einer anzal von kriegsleuten obmann ist16. Jh. SchweizId. IV 524Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- anfenglich sehen sie [Zünfte] vor gut an, damit dem burgeren desto mehr anlass geben werde, selbst personlich zu wachen, dass man die rottenwacht ... setze. wer alsdan leibs unvermogenheit oder ausreysens halber mueste ein andern als sich lassen wachen, dass der ein geschickte person, damit sein rottmeister und rottgesellen zufriden, dahinstelle1600 DürenWQ. 210
- bei feursbrünsten ... soll jeder, der unter der laufenden rotte begriffen ist, sich ohnverzüglich ... einfinden, sodann dem rottmeister folgen1601/1788 WürtLändlRQ. II 522Faksimile (ca. 53 KB)
- [es] haben die geschwornen und gemaind die soltner und rodmeister nit lenger dan zwei jahr bei ihren ämbtern zu zwengen1645 Vorarlberg/ÖW. XVIII 160
- [es] haben die rottmeister, viertels-maͤnner und buͤrger-corporals in denen staͤdten und die voigte und bauermeister auf dem lande ... dasselbe [das Auftauchen von Soldaten aus fremden Regimentern] ihrer ... obrigkeit anzumelden1712 Lünig,CJMilit. 1055Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [zur Feuerbekämpfung werden] zwey feine buͤrger zu einem rot-meister [ausgewählt] ..., an welche die uͤbrigen [buͤrger] gewiesen seyn1748 CCBrandenbCulmb. II 2 S. 540
- die policey-wache ... wird in zwey rotten getheilt, jede rotte besteht aus einem rottmeister, fuͤnf korporalen und vier und vierzig gemeinen1800 RepStaatsVerwBaiern VI 119Faksimile - in Google Books
- die aus der buͤrgerschaft genommenen viertelsmeister, rottmeister, stadthauptleute ... werden gewoͤhnlich bey der feuer-, markt-, straßen- und baupolicey [gebraucht]1804 v.Berg,PolR. IV 179Faksimile - in Google Books
II
nicht immer zu trennen von Rodmeister (II)
Vorsteher einer 1Rotte (II); offen zu I
Vorsteher einer 1Rotte (II); offen zu I
bdv.:
Rottmann (I)
- die obgenanten [obristen] haubtlewt sullen selbs yeder in seinem virtail ordnen, vnd in ander haubtlewt vnd rotmaister seczen1459 WienCopeyBuch 189Faksimile - in Google Books
- die anndern drey haubtleut, der anndern drey viertl ... mit sambt iren rot- vnd viertlmaistern vnd volckh1524 SalzbStPolO. 59
- ein jeder rottmeister soll von wegen der armen in seiner rotte dreierlei ordnung halten ... und anzeichnen alle hausarmen, die ... der almosen bedürftig sind1525 Danzig/Sehling,EvKO. IV 175Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- die houptlütt und rottmeyster von unser statt1531 deQuervain,BernRef. 235
- [idt] schall ein ider rotmester dem rade einen sonderlicken eidt dohn, dat he sine rottes vorwandten ein flitich und truwe upsehent wille hebben1532 BremChr. II 115Faksimile - digitalisiert von der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen
- die rutmaister, richter und ratgeschwornen1. Hälfte 16. Jh. NÖsterr./ÖW. IX 312Faksimile (ca. 37 KB)
- 14 dage na michaelis sal man ... durch die stadtdeners in elcker stadt besunders durch alle rotte undersöken laten und opschriven, wo vele husarmen ein jeder rotmeister in siner rotte hefft1551 Danzig/Sehling,EvKO. IV 177Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- [sind] in einem jedernn quartier der stadt ... radtsherrn, so quartierherrn genandt, verordenet; disse haben unter sich gehabt hunderste man; jeder hunderste man zehen rotmeister, jeder rotmeister zehen burger1563 Stralsund/Gengler,StRA. 53Faksimile - in Google Books
- [es] sollen neue rottmeister gesezt und die stadtleuth ... das wachtgeld zureichen, taxirt werden1566 MHungJurHist. IV 2 S. 133Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
- welcher gewahr wirdt, das außerhalb des dorfs feuer außgangen ..., so sol ein jeder schuldig sein, demnechsten dem amptman oder seinem rottmeister, darunder er bescheiden, zuzelaufen1587 WürtLändlRQ. II 293Faksimile (ca. 54 KB)
- vor sich und in nahmen synes midtvorwandten rottmesters ... vorwilliget1597 FlensburgRentenb. 127
- so ainer den fürkeuflern im dorf ... het etwaß zu kaufen geben, ... darauf die richter und ambtleüt auch rottmaister ernstlich achtung geben sollen1599 NÖsterr./ÖW. IX 340Faksimile (ca. 44 KB)
- die ... rottmeister des ausschusses1611 ChrKaiserslautern 74
- denen [viertl-maister] seyndt die haupt leuth vnd denen hauptleuthen die rotmaister vndergeben; zween seyndt uͤber die naͤchtliche scharwacht gesetzet vnnd werden in einem jeden halben jahr vom rath gegeben. diese haben uͤber die rotmaister zu gebietten ... vnnd welchen rotmaister die ordnung trifft, derselbige stelt seine burger zur wacht1619 Lazius,Wien III 92Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- wann daer einige van die gemeine erwehlet worden, tho gemeine diensten, als armenvorsteher, rottmeister oder sonsten, ... sollen solche diensten ahne einige verweigerung annehmen1629 OstfriesBauerR. 49
- [es] ist auch den rottmeistern anbevolhen worden, dass ein jeder nach seinem rott, jeder die bürgerschaft und inwohner besichtigen und denselben aufferlegen sollen, sich mit nothwendigen wachen und waffen innern 8 tagen zu versehen1643/45 MHungJurHist. V 2 S. 196Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Pécs
- ein jeder viertl meister ist schuldig, mit seinem ruthmeister eins verstehen, undt alle monath wenigstens einmahl in seinem viertl alle ... feüerstätt und rauchfang zu beschauen1649 MHungJurHist. V 2 S. 230Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Pécs
- dem rath, viertel- und rottmeistern1694 Hagemann,PractErört. VIII 2 S. 195Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- unsere beamten in denen dorffen ... dorff-schultheissen oder greben und vorstehern und in denen staͤdten den buͤrger-capitainen, rottmeistern oder wie sie sonst genant werden moͤgen1719 HessSamml. III 818Faksimile (ca. 508 KB)
- [Eid:] ich N.N. als von der gemeind angesetzter rottmeister oder deputirter gelobe ... bei allen verrichtungen und visitationen, worzu ich werde gebraucht werden, der gesunder vernunft ... [nach zu] handlen1742 Thiel,Bernkastel 170Faksimile (ca. 75 KB)
- buͤrgerausschuß. er heist auch der rath, die viertels- und viermaͤnner ..., rottmeister, vorsteher1785 Fischer,KamPolR. I 646Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
III
Aufseher in einem Bergwerk