Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rottmeisteramt
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rottisch
Rottknecht
Rottenmacher
Rottmann
Rottmannsgelage
1Rottmeister
2(Rottmeister)
Rottmeisteramt
, n.
Tätigkeit eines militärischen 1Rottmeisters (I)
- [ohne Befehl der Obrigkeit hat sich niemand] aynicher haubtmannschaft, rotmaysterambts oder eines anderen solhen kriegsambts zu understeen1526 Schedl,SalzachSaalach 259