Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rottmeisteramt

Rottmeisteramt

, n.

Tätigkeit eines militärischen 1Rottmeisters (I) 
  • [ohne Befehl der Obrigkeit hat sich niemand] aynicher haubtmannschaft, rotmaysterambts oder eines anderen solhen kriegsambts zu understeen
    1526 Schedl,SalzachSaalach 259