Rottmeistergulden, m.
Rottmeistergulden, m.
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rottmeister-guͤlden heist in denen kriegs-rechten und vornemlich in der ... reuter-bestallung von 1570 ein gewisses geld, welches demselben vor ein jedes geruͤstetes pferd, so in der musterung paßirt wird, gut gethan werden soll1742 Zedler 32 Sp. 1252 Faksimile
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es soll den reutern nach geschehener musterung ... ein gantzer monat golds ... gegeben werden, samt dem wagen-geld, troß und rottmeister-guͤlden1570 Lünig,CJMilit. 59 Faksimile
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[es] soll ... jeder rottmeister schüldig seyn, den rottmeister gülden ordentlich unter seiner fanen ausszutheilen1570 v.Frauenholz,Heerw. II 2 S. 260